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auriabyuxflows

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 26. August 2026

Unser Anspruch

Wir messen diese Website und die auria-App an den Web Content Accessibility Guidelines 2.2, Konformitätsstufe AA. Das ist der Maßstab, auf den das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die europäische Norm EN 301 549 verweisen.

Diese Erklärung geben wir freiwillig ab. Sie beschreibt den tatsächlichen Stand, nicht den gewünschten, auch dort, wo wir Anforderungen noch nicht erfüllen.

Stand der Umsetzung

Diese Website ist weitgehend konform mit WCAG 2.2 Stufe AA. Umgesetzt ist:

  • Sprunglink „Direkt zum Inhalt“ als erstes Element jeder Seite. Er wird sichtbar, sobald ihr die Tabulatortaste drückt, und überspringt Navigation und Sprachumschalter
  • Durchgehende Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokusring auf jedem interaktiven Element. Der Ring ist zweifarbig, ein heller Kern mit dunklem Saum, und bleibt dadurch auf jedem Untergrund erkennbar
  • Fragen und Antworten als natives Aufklapp-Element, das auch ohne JavaScript funktioniert
  • Alternativtexte für inhaltstragende Bilder; rein dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet
  • Das Wartelisten-Formular hat beschriftete Felder, meldet Fehler über eine Live-Region und kennzeichnet ungültige Eingaben. Das versteckte Feld zur Spam-Abwehr ist aus der Tabulatorreihenfolge genommen und kann euch nicht in die Quere kommen
  • Reduzierte Bewegung wird respektiert (prefers-reduced-motion). Das gilt auch für den Einwilligungsdialog
  • Layout ohne horizontales Scrollen ab 320 px Breite
  • Sinnvolle Überschriftenstruktur ohne übersprungene Ebenen, jede Seite mit genau einer H1
  • Beschriftete Navigationsbereiche, damit Screenreader-Nutzer zwischen ihnen springen können
  • Der Sprachumschalter sagt ausgeschrieben an, welche Sprache eingestellt ist und wohin der Wechsel führt, nicht nur „DE“ und „EN“
  • Der Einwilligungsdialog ist per Tastatur bedienbar und lässt sich schließen, ohne zuzustimmen. Er blockiert die Seite dahinter nicht: Impressum und Datenschutz bleiben erreichbar, auch bevor ihr entscheidet
  • Sprache jeder Seite ist im Dokument ausgezeichnet; für alle Inhalte gibt es eine deutsche und eine englische Fassung

Gemessene Kontraste

Die Farbwerte haben wir am 13. August 2026 geprüft. Bei einfarbigen Flächen rechnerisch nach dem Verfahren aus WCAG 2.2; auf den vier Abschnitten mit violettem Farbverlauf haben wir stattdessen die tatsächlich dargestellten Bildpunkte ausgewertet. Der Verlauf ist dort an jeder Stelle anders hell, eine Rechnung mit einem Mittelwert wäre wertlos. Geprüft wurde bei fünf Fensterbreiten von 320 bis 1920 Pixeln, jeweils am ungünstigsten Punkt hinter jedem Textblock.

Auf dem dunklen Seitenhintergrund:

  • Überschriften: 17,4:1
  • Fließtext: 11,5:1
  • Zurückhaltender Text: 9,3:1
  • Links in Violett: 6,4:1
  • Weiße Schrift auf dem violetten Knopf: 7,7:1
  • Weiße Schrift auf dem Verlaufs-Knopf: 5,3:1, im Überfahren-Zustand 4,6:1

Auf den vier Verlaufsflächen (Kopfbereich, „Der Moment“, „auria einrichten“, Warteliste), jeweils der schlechteste gemessene Wert:

  • Fließtext und Kleintext: mindestens 5,1:1 (Anforderung 4,5:1)
  • Große Überschriften: mindestens 3,5:1 (Anforderung 3:1). Den knappsten Wert hat der helle Teil der Hauptüberschrift auf sehr schmalen Bildschirmen

Damit diese Werte zustande kommen, liegt auf den Verlaufsflächen ein dunkler Leseschleier, und Textteile, die vorher dunkel auf hellem Verlauf standen, sind auf helle Töne umgestellt. Ohne diese beiden Eingriffe lag der Fließtext dort bei 3,5 bis 3,9:1 und einzelne dunkle Textteile bei 1,6:1.

Bekannte Einschränkungen

Diese Punkte kennen wir und arbeiten daran. Wir nennen sie hier, statt sie wegzulassen:

  • Kein Test mit assistiver Technik. Die Seite wurde bisher nicht mit VoiceOver, NVDA oder JAWS durchgegangen. Was oben steht, beruht auf der Umsetzung im Code, einer Tastaturprüfung und gemessenen Kontrasten, nicht auf einem Test mit echten Hilfsmitteln.
  • Kein Test durch Betroffene. Ein Test mit Menschen, die täglich auf Hilfsmittel angewiesen sind, hat nicht stattgefunden. Er ist der aussagekräftigste Prüfschritt, und er fehlt.
  • Die auria-App ist noch nicht geprüft. Diese Erklärung beschreibt die Website. Für die App in der Testphase gibt es noch keine belastbare Aussage. Bekannt ist, dass wir Dynamic Type unterstützen und die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung beachten; geprüft im Sinne eines Tests ist das nicht.
  • Der Einwilligungsdialog stammt aus einer Fremdbibliothek. Wir haben Farben, Fokusring und Bewegungsverhalten angepasst, die Bedienung per Tastatur geprüft und eine falsche Auszeichnung korrigiert, die den Seiteninhalt vor Screenreadern verborgen hat. Für das übrige Verhalten unter Screenreadern verlassen wir uns bislang auf die Angaben des Herstellers.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: Durchsicht des Codes, Bedienung per Tastatur, eine Prüfung der Struktur im Browser und eine Messung der dargestellten Bildpunkte für alle Textstellen auf den Verlaufsflächen, bei fünf Fensterbreiten.

Was dabei auffiel, wurde behoben:

  • Der Sprunglink fehlte vollständig
  • Der Fokusring war einfarbig violett und auf dem violetten Verlauf mit 1,8:1 praktisch unsichtbar
  • Fließtext auf den Verlaufsflächen lag bei 3,5 bis 3,9:1, der Verlaufs-Knopf bei 3,0:1
  • Nach dem Abdunkeln der Verlaufsflächen kehrte sich die Lage für dunkle Textteile um: Der Farbakzent in der Hauptüberschrift und die kleinen Abschnittszeilen fielen auf 1,6 bis 2,7:1 und wurden auf helle Töne umgestellt
  • Eine Auszeichnung im Einwilligungsdialog verbarg den Seiteninhalt vor Screenreadern, solange der Dialog offen war
  • Die Klickziele der Links im Fußbereich waren auf Telefonen zu klein und wurden auf mindestens 44 Pixel Höhe vergrößert
  • Der Sprachumschalter kündigte nur „DE“ und „EN“ an, ohne Zusammenhang

Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden.

Barriere melden

Wenn euch etwas auffällt, das nicht bedienbar oder nicht lesbar ist, schreibt uns an hello@uxflows.de. Hilfreich, aber nicht nötig: Welche Seite, welches Gerät, welches Hilfsmittel.

Wir bestätigen den Eingang innerhalb von fünf Werktagen und melden uns innerhalb eines Monats mit einer inhaltlichen Antwort, entweder mit einer Lösung oder mit einer ehrlichen Einschätzung, wann sie kommt. Alternativ erreicht ihr uns über die Telefonnummer im Impressum.

Diese freiwillige Erklärung verspricht keinen besonderen Schlichtungsweg. Gesetzliche Beschwerde- und Durchsetzungswege, die im konkreten Anwendungsbereich bestehen, bleiben selbstverständlich unberührt. Schreibt uns gern zuerst, damit wir eine Barriere schnell nachvollziehen und beheben können.